Gestützt auf den Fachbericht des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) vom 11. Februar 2015 beurteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) in seiner Stellungnahme vom 24. Februar 2015 den Wiederaufbau des Ökonomieteils als zonenkonform. Den Wiederaufbau der Wohnräume samt den dazugehörigen Nebenflächen erachtete es demgegenüber als nicht landwirtschaftlich begründet, hielt aber eine Ausnahme für das Bauen ausserhalb der Bauzone unter gewissen Umständen als möglich, verneinte jedoch die Bewilligungsfähigkeit eines holzverarbeitenden Betriebs im Ökonomieteil.