1. Das Gebäude F.________strasse 63a der Beschwerdegegner steht auf der Parzelle Reichenbach im Kandertal Grundbuchblatt Nr. G.________ und ist mit dem Gebäude F.________strasse 61 der Beschwerdeführenden auf der benachbarten Parzelle Reichenbach im Kandertal Nr. H.________ zusammengebaut. Beide Parzellen befinden sich in der Landwirtschaftszone. Beim Gebäude F.________strasse 63a handelt es sich um den abparzellierten Ökonomieteil eines ehemaligen Bauernhauses. Die Beschwerdegegner bewirtschaften dort einen landwirtschaftlichen Kleinbetrieb. Im Gebäudeteil F.________strasse 61 betreiben die Beschwerdeführenden ein Seminar- und Ferienhaus.