1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 17. März 2016 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'800.-- werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Beschwerdeführenden haben der Beschwerdegegnerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'296.-- (inkl. Auslagen) zu ersetzen. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung