c) Für den Fall einer Bewilligungserteilung beantragen die Beschwerdeführenden, die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung allfälliger zukünftiger gesundheitlicher Schäden vorzuweisen. Für eine solche Verpflichtung besteht jedoch keine rechtliche Grundlage, auch die Beschwerdeführenden nennen keine solche. Daher wird dieser Antrag ebenfalls abgewiesen. 6. Kosten