Massgeblich für die Berechnung im Standortdatenblatt sei im Übrigen nicht eine vom Mobilfunkbetreiber frei wählbarer Wert, sondern die maximal mögliche Sendeleistung der eingesetzten Antenne. Zudem müsse auch die Messunsicherheit beachtet werden, diese betrage +/- 45 %. Unter Berücksichtigung dieser Umstände würden die NISV-Grenzwerte überschritten. Schliesslich lasse sich die Einhaltung der Grenzwerte ohnehin nicht kontrollieren, das Qualitätssicherungssystem sei untauglich.