Solche öffentlichen Interessen sind hier jedoch nicht betroffen. Insbesondere wird der Immissionsschutz betreffend nichtionisierender Strahlung durch die NISV-Grenzwerte abschliessend geregelt (vgl. unter Erwägung 4.b). 9 Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10) 10 BGer 1C_685/2013 vom 6. März 2015 E. 2.1 RA Nr. 110/2016/54 8