Die Rüge der Beschwerdeführenden, das Standortdatenblatt enthalte keinen Situationsplan, ist somit unbegründet. Im Übrigen wurde ihnen im Beschwerdeverfahren je eine Kopie der beiden Situationspläne zugestellt. Dazu geäussert haben sich die Beschwerdeführenden nicht. 7 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) RA Nr. 110/2016/54 6