3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Gleichzeitig räumte es den Beschwerdeführenden eine kurze Nachfrist ein, ihre nicht von allen unterschriebene Beschwerde zu verbessern. Mit Schreiben vom 23. April 2016 reichten die Beschwerdeführenden eine von allen unterschrieben Beschwerde nach. Die Gemeinde Schüpfen, die Beschwerdegegnerin und das Regierungsstatthalteramt Seeland beantragen in ihren Eingaben vom 4., 9. und 23. Mai 2016 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.