19 Vgl. VGE 2008/23270 vom 9.9.2008, E. 3. 20 BVR 2012 S. 252 E. 3.3.3, mit Hinweisen RA Nr. 110/2016/52 12 c) Der massgebliche Sachverhalt ergibt sich im vorliegenden Fall aus den vorhandenen Akten. Die Durchführung einer Instruktionsverhandlung könnte den Entscheid nicht beeinflussen. Daher wird ein allenfalls gestellter Beweisantrag abgewiesen. 9. Kosten