9Baureglement der Gemeinde Safern vom 18.09.2013, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 30.01.2014 (GBR) RA Nr. 110/2016/52 6 rechtliche Gehör der Beschwerdeführenden nicht verletzt. Dementsprechend durfte die Gemeinde dem Bauvorhaben ohne vorgängige Publikation den Bauabschlag erteilen.