Die Beschwerdeführenden wussten, dass sich ihr Nachbar mit dem Bauvorhaben nicht einverstanden erklären konnte. Auf Grund der vorangehenden Diskussionen und des Schreibens vom 29. Juni 2015 waren sie dementsprechend trotz fehlender klarer Mitteilung darüber informiert, dass die Gemeinde das Bauvorhaben nicht bewilligen wird. Die Beschwerdeführenden haben zudem zum Ausdruck gebracht, dass sie ihr bereits ausgeführtes Bauvorhaben nicht anpassen wollen. Sie konnten sich zum beabsichtigten Bauabschlag der Gemeinde insgesamt genügend äussern. Die Gemeinde hat das