3. Publikation des Bauvorhabens a) Die Beschwerdeführenden rügen, das Baubewilligungsverfahren sei nicht ordnungsgemäss abgelaufen. Ihr Nachbar spreche immer wieder mit dem Präsidenten der Baukommission über die Angelegenheit und beeinflusse die Gemeinde. Das Vorhaben sei zu publizieren, so dass ihr Nachbar allenfalls offiziell dagegen Einsprache erheben müsse, falls er sich unbedingt gegen das Bauvorhaben wehren wolle. In diesem Fall müsse er auch die Kosten der Einsprache übernehmen. Da nicht alles richtig abgelaufen sei, habe sich das Verfahren zeitlich verzögert.