Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) RA Nr. 110/2016/52 3 2. Ausstandsbegehren a) Die Beschwerdeführenden erläutern, nur ein Nachbar, der mit dem Präsidenten der Baukommission befreundet sei, verweigere seine Zustimmung zum Bauvorhaben. Sie verlangen die Beurteilung des Bauvorhabens durch eine gerechte und unparteiische Baubehörde. Damit machen sie sinngemäss geltend, der Präsident der Baukommission habe seine Ausstandspflicht verletzt.