1. Mit Schreiben vom 29. Juni 2015 wies die Gemeinde Safnern die Beschwerdeführenden darauf hin, dass die von ihnen an der südwestlichen Grenze der Parzelle Safnern Grundbuchblatt Nr. C.________ erstellte Stützmauer der Baubewilligungspflicht unterliege. Daraufhin reichten die Beschwerdeführenden am 15. Juli 2015 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für eine Stützmauer mit einer Höhe von 1.6 m. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Zwischen der Gemeinde, der Bauherrschaft und einem betroffenen Nachbarn fanden verschiedene Gespräche statt. Am 5. Februar 2016 stellten die Beschwerdeführenden erneut ein Baugesuch. Mit Eingabe