1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Gesamtbewilligung der Stadt Bern vom 9. März 2016 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten in der Hauptsache von Fr. 1'000.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Die Verfahrenskosten der Zwischenverfügung betreffend Entzug der aufschiebenden Wirkung von Fr. 300.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.