Nach dieser Bestimmung sind in den Bauklassen 2-6 die Gebäudehöhe und Geschosshöhe der benachbarten Gebäude zu übernehmen, wenn ein bestehendes Gebäude in einer einheitlichen Gebäudereihe ersetzt oder ein Neubau in einer Baulücke errichtet wird. Diese Bestimmung zielt darauf ab, dass ein bisher einheitliches Bild nicht durch einen Ersatz- oder Neubau gestört wird. Vorliegend besteht jedoch keine einheitliche Gebäudereihe und die benachbarten Gebäude sind unterschiedlich hoch. Es bestehen keine einheitlichen Gebäude- oder Geschosshöhen, die übernommen werden könnten. Die Rüge ist demnach unbegründet, soweit darauf einzutreten ist. 7. Parkplätze