b) Nach Art. 46 BO dürfen Gebäude in der Wohnzone mit Bauklasse 4 maximal 14 Meter hoch sein. Gemessen wird bei Flachdächern ab gewachsenem Boden bis oberkant Brüstung über dem obersten Vollgeschoss.11 Den Plänen lässt sich entnehmen, dass die so bemessene Gebäudehöhe beim Neubau 13,84 Meter beträgt.12 Die Vorschrift der Bauordnung zur Gebäudehöhe ist demnach eingehalten und die Gebäudehöhe wird in den 11 Art. 42 Abs. 1 Best. b BO 12 Plan Fassade A5 Süd-Ost, Vorakten pag. 304 RA Nr. 110/2016/50 10