a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, die benachbarten Gebäude P.________strasse 14 und 16, das Gebäude am K.________weg 22 sowie alle anderen Gebäude auf der Ostseite des K.________wegs seien niedriger als der projektierte Neubau am K.________weg 24. Die Bauherrschaft versuche, eine niedrigere Gebäudehöhe vorzutäuschen als tatsächlich geplant sei. Aus wohnhygienischen Gründen wäre eine Anpassung der Gebäudehöhe an den verkürzten Gebäudeabstand angezeigt gewesen.