Die Stadt Bern hat demnach die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Gebäudeabstands für das vorliegende Projekt zu Recht erteilt. Eine entsprechende Ausnahme bei einer rechtwinkligen Bauweise ist nicht zu prüfen, denn dies bildete weder Gegenstand des Baugesuchs noch des vorliegenden Verfahrens. 6. Gebäudehöhe