a) Sinngemäss wenden sich die Beschwerdeführenden mit den Argumenten gegen die Trapezform auch gegen die Erteilung einer Ausnahme vom vorgeschriebenen rückseitigen Gebäudeabstand. Diesbezüglich führen sie auch an, das Quartier sei bereits stark verdichtet und das Argument der Wohnungsnot sei zu relativieren.