Auch die Stadtbildkommission und die Denkmalpflege haben sich positiv zum Projekt geäussert. Die Breite der Brandschutzmauer, welche die anwendbaren Bestimmungen über die Gebäudevolumetrie einhält und deren Ausgestaltung ohne Fenster ihrer Zweckbestimmung entspricht, ist unter ästhetischen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden. 5. Gebäudeabstand