a) Die Beschwerdeführenden stören sich an der trapezförmigen Ausgestaltung des projektierten Gebäudes am K.________weg 24. Diese beeinträchtige das Strassenbild in Beziehung zu den denkmalpflegerisch verzeichneten Nachbarliegenschaften. Zudem störe die breite Brandschutzmauer, die auch eine schlechtere Besonnung bewirke. Eine Fortsetzung der geschlossenen trapezförmigen Überbauung bei den RA Nr. 110/2016/50 6