a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Beschwerdeführenden 1 und 2 hätten beim Erwerb der Liegenschaft K.________weg 19 (Parzelle Nr. M.________) davon ausgehen dürfen, dass die Liegenschaft K.________weg 24 nicht überbaut werden könne, weil das dafür notwendige Grenzbaurecht nicht erteilt werden würde. Andere neuere Gebäude am K.________weg seien weniger hoch und von der Strasse mehr zurückversetzt als das projektierte Gebäude.