3 bis 7 sei nicht einzutreten. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 und 2 sei nicht einzutreten, eventuell sei diese abzuweisen. Die Beschwerdegegnerin beantragte zudem den Entzug der aufschiebenden Wirkung. Die BVE hat dieses Gesuch mit Verfügung vom 31. Mai 2016 abgewiesen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen