2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 4. April 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung der Gesamtbewilligung vom 9. März 2016 und die Erteilung des Bauabschlags. Auf Ersuchen des Rechtsamtes, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, ergänzten die Beschwerdeführenden die Beschwerde hinsichtlich der Namen und Adressen der Beschwerdeführenden und reichten die fehlende Seite 6 der Beschwerde nach.