1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 28. November 2014 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für den Umbau der als erhaltenswert eingestuften Liegenschaften J.________strasse 49 und K.________weg 22 sowie den Abbruch der bestehenden Garagen am K.________weg 24 und das Errichten eines Neubaus zu Wohnzwecken (Parzelle Bern 2 Grundbuchblatt Nr. L.________). Gleichzeitig reichte sie Ausnahmegesuche betreffend die Unterschreitung des Gebäudeabstands, die Überschreitung der Baulinie und die Dachgestaltung ein. Zudem ersuchte sie um Befreiung von der Parkplatzpflicht. Die Parzelle liegt in der Wohnzone (W) mit Bauklasse 4.