Diese Abweichung beruht allerdings auf der abgerundeten Form des Treppenhauses. Diese macht eine genaue Berechnung anhand der Pläne schwierig. Das AGR ging daher in seinem Bericht annäherungsweise von einer Rechteckfläche von 1.5 m x 3.2 m aus. Die effektive Fläche ist aber aufgrund der abgerundeten Seite kleiner. Die vom Beschwerdeführer mit einem Computerprogramm erstellte Berechnung ist genauer und plausibel. Sie ergibt gesamthaft eine Bruttogeschossfläche von 394,7799 m2. Das Bauvorhaben unterschreitet damit nach der letzten Projektänderung die zulässige Bruttogeschossfläche von 394.8 m2 und hält die Ausnützungsziffer ein.