d) Der Beschwerdegegner hat diesem Umstand Rechnung getragen und im Beschwerdeverfahren mit der Projektänderung vom 16. April 2016 das projektierte Gebäude verkleinert (Reduktion der Gebäudelänge in Ost-Westrichtung um 24 cm und Verkürzung der Attika um 34 cm). Die dazu vom Beschwerdegegner erstellte Darstellung und Berechnung der Bruttogeschossflächen ist korrekt.22 Sie berücksichtigt sämtliche Treppenflächen auf allen Geschossen. Zwar weichen die Angaben des Beschwerdeführers zu diesen Flächen (4,5721 m2 pro Geschoss) von der Berechnung im Bericht des AGR vom 31. März 2016 (4.8 m2) ab. Diese Abweichung beruht allerdings auf der abgerundeten Form des Treppenhauses.