Das TBA, das regelmässig die Verkehrszahlen der Kantonsstrassen erhebt und grosse Erfahrung aus Sanierungsprojekten besitzt, ging in jüngster Zeit sogar eher von tieferen Verkehrszunahmen von 1 bis 1.5 % jährlich aus. Das Büro BSB + Partner Ingenieure und Planer ging in seiner Berechnung von einer Zunahme von 2 % jährlich aus und rechnete damit sehr vorsichtig. Sein Gutachten ist daher nicht zu beanstanden. g) Der Beschwerdegegner hat somit nachgewiesen, dass das Bauvorhaben ausreichende Lärmschutzmassnahmen vorsieht. Es ist in dieser Hinsicht bewilligungsfähig.