Was die Verkehrszahlen betrifft, hat der Beschwerdeführer sein Argument, die Verkehrszunahme zwischen 2004 und 2015 betrage nicht nur 22 % wie vom Büro BSB + Partner Ingenieure und Planer angenommen, sondern 25 %, in keiner Weise belegt. Für eine so hohe Zunahme gibt es auch keine Anhaltspunkte. Bei Strassenlärm-Sanierungs-projekten wird üblicherweise von einer Verkehrszunahme von 1 bis 2 % ausgegangen.18 Das TBA, das regelmässig die Verkehrszahlen der Kantonsstrassen erhebt und grosse Erfahrung aus Sanierungsprojekten besitzt, ging in jüngster Zeit sogar eher von tieferen Verkehrszunahmen von 1 bis 1.5 % jährlich aus.