Der Beschwerdegegner nahm daraufhin eine Projektänderung vor (Pläne vom 7. August 2015). Diese sieht einerseits bei den Balkonen und beim Sitzplatz an der Westfassade eine Wand auf der Nordseite und eine Lärmschutzverglasung auf der Westseite vor; andererseits wird unter dem südseitigen Erker eine Flügelmauer aus schallhartem Material zur Abschirmung eines Fensters im Erdgeschoss erstellt. Nach diesen Anpassungen liess der Beschwerdegegner beim Büro BSB + Partner Ingenieure und Planer einen Lärmschutznachweis erstellen. Das Büro kam in seinem Gutachten zum Schluss, mit den neu vorgesehenen Massnahmen seien die Immissionsgrenzwerte bei den massgebenden Empfängerpunkten eingehalten.