c) Der Oberingenieurkreis III des Tiefbauamtes des Kantons Bern (TBA OIK III) hielt in seinem Fachbericht Strassenlärm vom 5. März 2015 fest, an den massgebenden Empfängerpunkten an der Westfassade des Bauvorhabens seien die Immissionsgrenzwerte der ES II überschritten. Die Baubewilligung könne so nicht erteilt werden. Die Bauherrschaft müsse mit einem Lärmgutachten eines ausgewiesenen Akustikbüros aufzeigen, mit welchen Massnahmen die massgebenden Immissionsgrenzwerte eingehalten werden können.