eine klar vorherrschende Dachform gibt es nicht. Satteldächer sind nur in der Mischzone Dorf zwingend vorgeschrieben. Das Bauvorhaben fügt sich deshalb insgesamt gut in die Umgebung ein und entspricht den Gestaltungsvorschriften. Die Kritik der OLK an Details der architektonischen Gestaltung (Wendeltreppe, minimale Absetzung der Erker um 8 cm) ändert daran nichts. Die Gestaltung des Neubaus ist zwar nicht in jeder Hinsicht optimal, dies wirkt sich aber laut OLK nicht allzu nachteilig auf das Orts- und Landschaftsbild aus. Die OLK empfiehlt denn auch im Ergebnis eine Bewilligung des Vorhabens. Die Rüge des Beschwerdeführers, die Gestaltungsvorschriften seien verletzt, ist unbegründet.