Die bestehenden Gebäude haben vorwiegend eine helle Farbgebung und sind gegenüber der D.________strasse etwas zurückversetzt. Ihre Stellung und Ausrichtung ist dagegen nicht einheitlich. Auf mehreren Parzellen stehen zwischen den Gebäuden und der Strasse Bäume. Insgesamt wirkt die Umgebung eher 13 Siehe Fotos in Beilage 1 zur Beschwerdeantwort vom 7. Februar 2016 und Fotobeilage zum Schreiben des Beschwerdeführers vom 18. Februar 2016 RA Nr. 110/2016/4 11