– die Gestaltung und Einordnung der Erschliessungsanlagen, Abstellplätze und Eingänge 412 Bauweise, Stellung der Bauten 1 … 2 ... 3 Die Stellung der Bauten hat sich im weitgehend unüberbauten Gebiet nach den ortsüblichen, im weitgehend überbauten Gebiet an den vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassen-, Quartier- und Ortsbild prägen.