b) Der Beschwerdeführer rügt in seiner Beschwerde, das Bauvorhaben entspreche mit seiner Gestaltung nicht den kantonalen und kommunalen Vorschriften. Das Bauvorhaben wirke wie ein Fremdkörper und passe nicht zu den bestehenden Bauten. Er habe nichts gegen die neu vorgesehene Farbe Weiss einzuwenden, der Neubau stelle aber auch mit der weissen Fassadenfarbe einen Fremdkörper dar. 8 Vgl. dazu Anita Horisberger Jecklin, Vom Umgang mit Einsprachen, in: KPG-Bulletin 1/1999 S. 13 Ziff. II.1 RA Nr. 110/2016/4 8