a) Der Beschwerdegegner reichte im Beschwerdeverfahren zwei Projektänderungen ein (Eingaben vom 14. März 2016 und 16. April 2016). Mit der ersten Projektänderung legte der Beschwerdegegner die Fassadenfarbe definitiv fest und änderte die Farbgebung in den Plänen (Weiss anstelle Lachsrot). Die zweite Projektänderung umfasst eine Verkleinerung des Gebäudes (Verkürzung des Baukörpers in der Ost-West-Richtung um 24 cm und der Attika um 34 cm). 4 VGE 2012/441 vom 22.3.2013, E. 3; VGE 2010/90 vom 1.11.2010, E. 2.3 - 2.5 5 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 40 -