Landschaftsbilder (OLK) ein und gab den Verfahrensbeteiligten abschliessend Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. 7. Auf die Rechtsschriften und die Fachberichte des AGR und der OLK wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen