6. Das Rechtsamt holte zudem beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) einen Fachbericht zur Berechnung der Bruttogeschossfläche sowie zur Einhaltung der Ausnützungsziffer ein und stellte diesen den Parteien zu. Gestützt auf diesen Fachbericht reichte der Beschwerdegegner erneut eine Projektänderung ein (Reduktion Bruttogeschossfläche; Pläne gestempelt von der BVE am 19. April 2016). Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Rechtsamt holte weiter einen Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und RA Nr. 110/2016/4 4