Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne beantragt in seiner Stellungnahme vom 9. Februar 2016 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann. Es hält insbesondere fest, die Bauherrschaft habe auf eine Einigungsverhandlung verzichtet. Der geplante Baukörper passe gut ins Ortsbild. Gemäss Lärmnachweis der BSB + Partner, Ingenieure und Planer, könnten die Immissionsgrenzwerte durch eine nord- und westseitige Verglasung des Sitzplatzes und der Balkone sowie einer schallharten Balkonbrüstung südseitig eingehalten werden. Da weder die Balkone noch der Sitzplatz allseitig geschlossen seien, seien sie nicht an die Bruttogeschossfläche anzurechnen.