2. Am 11. Juni 2015 reichte der Beschwerdegegner eine Projektänderung ein, die öffentlich aufgelegt wurde. Im August 2015 reichte der Beschwerdegegner erneut geänderte Pläne (datiert vom 7. August 2015) sowie einen Lärmschutznachweis ein. Der Beschwerdeführer hielt bei beiden Projektänderungen an seiner Einsprache fest. Mit Gesamtentscheid vom 8. Dezember 2015 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die Baubewilligung.