1. Der Beschwerdegegner reichte am 16. Januar 2015 bei der Gemeinde Lengnau ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier oberirdischen Parkplätzen auf der Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 3 (W3). Nachdem das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne das Gesuch zur Verbesserung zurückgewiesen hatte, reichte der Beschwerdegegner am 9. Februar 2015 ein angepasstes Projekt ein. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. RA Nr. 110/2016/4 2