c) In seinem Fachbericht Naturgefahren vom 11. August 2015 führte das TBA OIK I aus, die Gefährdung entstehe durch den Dorfbach, welcher im Bereich des Dorfzentrums über die Ufer treten und das Areal überfluten könne. Das TBA OIK I kommt in seinem Fachbericht zum Schluss, dass der Gefährdung mit baulichen und gestalterischen Massnahmen wirksam entgegengewirkt werden kann. Die entsprechenden Auflagen bilden integrierenden Bestandteil des Gesamtbauentscheides. Die Ausführungen des TBA OIK I sind nachvollziehbar und nicht zu beanstanden.