Es ist nicht erkennbar, dass vorliegend ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Freihaltung des Gewässerraums bestehen würde. Das geplante Mehrfamilienhaus hält den geforderten Abstand von 9 m ab Mittelwasserlinie zudem nur in der nordöstlichen Ecke und entlang eines kleinen Teils der anschliessenden Ostfassade nicht ein; auch dort liegt das geplante Gebäude nicht in unmittelbarer Wassernähe, sondern ist gut 7 m von der Mittelwasserlinie des Dorfbachs entfernt.