diese in östlicher Richtung nur durch die Parzellen Steffisburg Grundbuchblatt Nrn. J.________ und K.________ von der Landwirtschaftszone getrennt ist. Eine Gesamtbetrachtung mit Blick auf die bestehende Baustruktur des umliegenden Gemeindegebiets zeigt, dass die Umgebung des Bauvorhabens von einer kompakten Bauweise geprägt ist. Entlang des Dorfbaches befinden sich bereits diverse Bauten und Anlagen. Das AGR ist damit zu Recht zum Schluss gekommen, dass sich das Baugrundstück in einem dicht überbauten Gebiet im Sinne von Art. 41c GschV befindet.