Das Bundesgericht hielt in zwei Leitentscheiden fest, die planerische Anpassung des Gewässerraums oder eine Ausnahmebewilligung solle vor allem in dicht überbauten städtischen Quartieren oder Dorfzentren zugelassen werden, die von Flüssen durchquert werden. In solchen Gebieten soll es möglich sein, Siedlungen zu verdichten und Baulücken zu schliessen. Der bundesrechtliche Begriff des "dicht überbauten Gebietes" belässt den Kantonen einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung innerhalb des Siedlungsgebietes.24