d) Das Bauvorhaben fällt unbestrittenermassen nicht unter die Anlagen, die im Gewässerraum standortgebunden sind. Das AGR hat in seinem Amtsbericht vom 8. September 201522 festgehalten, dass in einem erweiterten Betrachtungsperimeter nördlich und südlich des Dorfbaches bereits diverse Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässerraums liegen würden. Mit dem geplanten Bauvorhaben werde eine Baulücke innerhalb der Kernzone geschlossen. Es handle sich somit um ein dicht überbautes Gebiet gemäss Art. 41c GschV.