Die Beschwerdeführerin macht geltend, ein Verzicht auf eine Überbauungsordnung sei nicht möglich, da der Gemeinderat neben dem strittigen Bauvorhaben ein weiteres Bauprojekt zur L.________platzgestaltung plane und mit dem geplanten Umbau der Liegenschaft an der H.________strasse ein weiteres Gebäude des L.________platzensembles in naher Zukunft baulich verändert werde. Vor diesem Hintergrund könne nicht von einem einzelnen Gebäude im Sinne von Art. 48 GBR ausgegangen werden. Dem vorliegenden Projekt würden weitere Vorhaben im Perimeter der ZPP folgen.