Kontext ein. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin hat die Beschwerdegegnerin nach der von der OLK mit Stellungnahme vom 28. August 2014 vorgebrachten Kritik zur näheren Ausgestaltung entlang des Dorfbaches die Umgebungsgestaltung in diesem Bereich angepasst und präzisiert.19 Die entsprechenden Änderungen waren der OLK bekannt und sind als Beurteilungsgrundlage in ihre beiden Fachberichte vom 1. Dezember 2014 und 20. Juni 2016 eingeflossen. Im Bericht vom 1. Dezember 2014 hielt die OLK abschliessend fest, sie habe keine weiteren Anregungen zum Vorprojekt.