Des Weiteren hat die Beschwerdegegnerin die Stellung des Baukörpers überarbeitet, da die OLK beim ursprünglichen Vorhaben die Parallelität des geplanten Mehrfamilienhauses zum Gebäude auf der Parzelle Steffisburg Grundbuchblatt Nr. I.________ kritisiert hat. Im vorliegenden Projekt wurde der Baukörper leicht abgedreht und dadurch diese Parallelität gebrochen. Der Ansicht der OLK, wonach die veränderte Stellung des Gebäudes in Bezug zur Liegenschaft G.________gasse zu einer Verbesserung der Gesamtsituation beiträgt, ist beizupflichten. Durch die angepasste Stellung des Bauvorhabens orientiert sich dieses nun mehr zur Mitte des L.________platzes hin und ordnet sich besser in den bestehenden